Rückgabe von Arzneimitteln
Kann ich nicht mehr benötigte Arzneimittel zurückgeben?
Grundsätzliches
Die gesetzlichen Vorgaben, wer ein Arzneimittel an wen veräußern darf, unter welchen Umgebungsbedingungen die Lagerung und der Transport zu erfolgen haben und wie mit Arzneimitteln per se zu verfahren ist, die das geschlossene System ab Hersteller, über den Pharmagroßhandel und bis hin zur tierärztlichen Hausapotheke verlassen haben, hat zentrale Bedeutung und ist essentiell! (Arzneimittelgesetzt §43 (1))
Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises oder Umtausch?
Mit der Abgabe an den Tierhalter verlässt das Medikament den unter rechtlichen Aspekten „sicheren“ und kontrollierbaren Bereich, der
durch viele gesetzliche Kriterien definiert und überwacht wird. Daher ist ab dem Zeitpunkt der Abgabe an den Patientenbesitzer von uns nicht
mehr zu gewährleisten, dass es durch unsachgemäßen Umgang zu keiner Beeinträchtigung der Qualität des Medikamentes kommt oder kommen kann!
Eine Rücknahme von abgegebenen Medikamenten ist daher zwar prinzipiell möglich, diese Medikamente dürfen jedoch nicht mehr in Verkehr gebracht
werden, sondern müssen korrekt entsorgt werden!
Eine Erstattung des Kaufpreises oder ein Umtausch ist in diesen Fällen daher leider ausgeschlossen. Die Entsorgung übernehmen wir für
unsere Kunden als Serviceleistung kostenlos.